für Verfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zuständig ist. Es
entscheidet über Klagen auf Erklärung der Nichtigkeit eines Patents sowie über
Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts in Verfahren
betreffend Patente, Marken,
Gebrauchsmuster und Designs sowie gegen Beschlüsse der Widerspruchsausschüsse
des Bundessortenamtes betreffend Sortenschutzrechte.
Beim Bundespatentgericht ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten als
Rechtspflegerin oder Rechtspfleger
in der Laufbahn des gehobenen Justizdienstes (w/m/d)
zu besetzen.
Das Arbeitsgebiet umfasst jeweils zur Hälfte Rechtspflegeraufgaben im Sinne von § 23 des Rechtspflegergesetzes (Verfahren vor dem Bundespatentgericht) und Aufgaben im Bereich der juristischen Dokumentation.
Zu den Dokumentationsaufgaben gehört die inhaltliche Erschließung gerichtlicher Entscheidungen, insbesondere die Erstellung von Orientierungssätzen und die Schlagwortvergabe. Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit die Qualitätssicherung der dokumentierten Entscheidungen sowie der Dokumentationsergebnisse im elektronischen Dokumentationssystem. Ziel ist eine einheitliche, qualitativ hochwertige und nutzerorientierte Aufbereitung der Entscheidungen des Bundespatentgerichts.
Das bringen Sie mit
ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Studiengang
Förderung der persönlichen Entwicklung durch Fortbildungsmöglichkeiten,
Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket,
verkehrsgünstige Lage, gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
sowie kostenfreie Parkmöglichkeiten,
Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements,
Unterstützung bei der Wohnungssuche (Wohnungsfürsorge des Bundes),
ein Verpflegungsangebot in unserer Kantine.
Die Ausschreibung richtet sich an Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes bis zur Besoldungsgruppe A 11 BBesG. Bei entsprechenden Leistungen kann das Spitzenamt der Laufbahn erreicht werden.
Der Dienstposten ist teilzeitgeeignet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Willkommen sind Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten (nach Maßgabe der beamtenrechtlichen Vorgaben im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis c des Bundesbeamtengesetzes) und jeglichen Geschlechts.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann übersenden Sie bitte Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen und Fortbildungsnachweise, Nachweise über IT-Kenntnisse, ggf. Nachweis über die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung) bis zum
Bitte teilen Sie für eventuelle Zwischennachrichten bzw. Terminabsprachen Ihre E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer mit, über die Sie tagsüber erreichbar sind.
Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden sie unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Haben Sie Fragen zur ausgeschriebenen Stelle? Kontaktieren Sie gerne Frau Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Fischer unter 089 69937-402 oder Referat3@bpatg.bund.de.
Weitere Informationen zum Bundespatentgericht finden Sie im Internet unter www.bundespatentgericht.de . Dort finden Sie auch eine Datenschutzerklärung.